Mit unseren umfassenden theoretischen Kenntnissen und praktischem Erfahrungsschatz unterstützen wir Sie, wenn es um den Kauf, den Verkauf, einen Schadenfall, eine Reparatur oder ein Refit geht
und
begleiten Sie auch gern bei Ihrem Neubauprojekt.
• Wertgutachten
• Zustandsgutachten
• Pre-Purchase - Kaufberatung
• Havariegutachten-/ Schadenbegutachtung
• Beweissicherungsverfahren
• Nachweis von verdeckten Mängeln
• Bauaufsicht / Qualitätssicherung
WIR ERSTELLEN BOOTSGUTACHTEN IM AUFTRAG FÜR WERFTEN,
YACHTEIGNER, VERSICHERUNGEN UND GERICHTE.
Unser Service für Sie endet nicht mit der Abgabe des Gutachtens, denn wir stehen Ihnen auch danach jederzeit
mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Ausrüstung, Umbauten oder Refits geht.
Damit Sie als Verkäufer wissen, was Sie für Ihr Schiff verlangen können oder als Interessent nicht zu viel bezahlen, sollten Sie sowohl vor einem Kauf, als auch vor dem Verkauf Ihres Schiffes ein Wertgutachten erstellen lassen. Wir erstellen Wert-gutachten nach Reparatur-en oder Refits. Unser Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Yacht. Das Wertgutachten als Versicherungsgutachten bestimmt den aktuellen Wert zur Festsetzung der Versicherungssumme.
Als Gutachter ermitteln wir anhand einer Bestandsaufnahme alle relevanten Aspekte von Yachten und Booten. Dabei werden auch Art und Dauer der Nutzung, sowie Zustand, Funktionen und Sicherheit berücksichtigt. Eventuell notwendige Instandhaltungs- oder Wartungskosten werden von uns ebenso ermittelt, wie die Durchsetzbarkeit von Preisvorstellungen, marktübliche Abschreibungswerte und die Anpassung von Versicherungssummen sowie den Pflegezustand und die Ausrüstung der Yacht.
Wir arbeiten zuverlässig und unabhängig mit zahlreichen Yachtversicherungen und Maklern zusammen. Für die Erstellung des Schadengutachtens ermitteln wir mithilfe unseres umfangreichen Erfahrungsschatzes die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert oder den möglicherweise aus dem Schaden resultierenden Wertverlust Ihrer Yacht. Möglicherweise ist der letztendlich festgestellte Schaden wesentlich höher, als es zunächst erschien. Nicht jeder entstandene Schaden ist offensichtlich oder kann von einem Laien ohne Weiteres entdeckt werden. Wird ein entstandener Schaden nicht vollständig erkannt, können daraus im Nachhinein erhebliche Wertminderung an der Yacht entstehen. Unsere Erkenntnissen werden fotografisch und schriftlich dokumentiert und wir erstellen ein notfalls auch vor Gericht verwertbares Gutachten. Diesem ist der Schadensumfang, mögliche Reparaturen und die daraus resultierenden Kosten zu entnehmen. Sollte es erforderlich sein, ziehen wir in Abstimmung mit Ihnen weitere Spezialisten, wie beispielsweise Materialprüfer, Labore oder sonstige Fachinstitute zur Untersuchung hinzu. Zudem entwerfen wir mit einer Werft Ihrer Wahl einen Reparaturplan, prüfen Kostenvoranschläge und halten während der Reparatur die Kosten im Auge.
Wir begutachten Segel- und Motoryachten bis zu einer Länge von ca. 30 m, weltweit. Wir ermitteln den aktuellen technischen Zustand einer Yacht, um den Wert sowie den notwendigen Aufwand für Reparatur oder Überholung festzustellen. Bei der Prüfung sind die Komponenten Rümpfe (Holz, Metall oder Kunststoff), Maschine- und Antriebsanlagen, die Bilgepumpen- und Feuerlösch-Systeme, Ruderanlagen und Bugstrahlruder, Stabilisatoren, Elektrik und Elektronik, sowie Rigg und Segel enthalten. Auch führen wir Probefahrten unter Segeln oder Motor durch, dabei führen wir zahlreiche Funktions- und Manövriertests durch.
Üblicherweise amortisieren sich die Kosten für das Gutachten allein durch die fundierte Grundlage bei den Kaufpreisverhandlungen von selbst.
Wird eine Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt oder wurden beispielsweise fehlerhafte technische Produkte verwendet, ist die Beweissicherung unumgänglich. Um weitere Schäden zu vermeiden, ist es ratsam einen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Wir prüfen die Umstände und die ausgeführten Arbeiten, protokollieren gefundene Fehler und sichern alle relevanten Beweise. Zudem ergründen wir, welcher Umstand zur Entstehung des aktuell vorhandenen Schadens geführt hat und welche Ansprüche für Sie daraus resultieren. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dient Ihnen unser Beweissicherungs-Gutachten als Grundlage, um Ihre Ansprüche darzulegen.
Damit Sie als Verkäufer wissen, was Sie für Ihr Schiff verlangen können oder als Interessent nicht zu viel bezahlen, sollten Sie sowohl vor einem Kauf, als auch vor dem Verkauf Ihres Schiffes ein Wertgutachten erstellen lassen. Wir erstellen Wert-gutachten nach Reparatur-en oder Refits. Unser Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Yacht. Das Wertgutachten als Versicherungsgutachten bestimmt den aktuellen Wert zur Festsetzung der Versicherungssumme.
Als Gutachter ermitteln wir anhand einer Bestandsaufnahme alle relevanten Aspekte von Yachten und Booten. Dabei werden auch Art und Dauer der Nutzung, sowie Zustand, Funktionen und Sicherheit berücksichtigt. Eventuell notwendige Instandhaltungs- oder Wartungskosten werden von uns ebenso ermittelt, wie die Durchsetzbarkeit von Preisvorstellungen, marktübliche Abschreibungswerte und die Anpassung von Versicherungssummen sowie den Pflegezustand und die Ausrüstung der Yacht.
Oftmals enden Streitigkeiten über Schäden und deren Regulierung vor Gericht. Vereinbarte Kosten wurden nicht eingehalten oder die vereinbarten Dienstleistungen wurden nicht sachgerecht ausgeführt. Rechnungen werden ungerechtfertigt gekürzt oder Sie geraten an einen generell streitsüchtigen Gegner. Gegen viele Umstände kann man sich mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kommt in den meisten Fällen das Gerichtsgutachten zum Einsatz. Dieses kann nur vom Gericht in Auftrag gegeben werden. Sie haben keinerlei Einfluss darauf, in welchem Umfang das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt und welcher Gutachter gewählt wird. Als Privatgutachten zählen Gutachten, die außerhalb eines Verfahrens von einer der beteiligten Seiten in Auftrag gegeben werden. Sofern das von Ihnen in Auftrag gegebene Privatgutachten von der Gegenseite anerkannt wird, können aus den Ergebnissen des Gutachtens Rechte abgeleitet werden. Möglichkeiten zur Beauftragung eines Privatgutachtens sollten vorab mit dem Anwalt geklärt werden.